Es gibt eine neue Seite auf der die Aktiviäten der SHG Alzheimer Lüdenscheid dokumentiert werden sollen.
Seit dem 12.05.2009 ist der Internetauftritt der Selbsthilfegruppe Alzheimer "modernisiert". Die Struktur und der Inhalt wurden hierbei jedoch unangetastet gelassen.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Informationen" im Unterpunkt "Betreuungsgruppe".
Seit dem 01.07.2008 ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. Es enthält u.a. ein paar wesentliche Änderungen insbesondere für Demenz-Kranke.
So stehen nunmehr an zusätzlichen Betreuungsleistungen monatlich 100 € bzw. 200 € respektive 1200 € bzw. 2400 € jährlich zur Verfügung.
Dieser Betrag kann für Betreuung durch Pflegedienste, zur Tagespflege und/oder für den Verpflegungs-Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege verwendet werden und ist auch in das erste Halbjahr des Folgejahres übertragbar.
Für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege wurden die Beträge auf jeweils 1510 € jährlich angehoben.
Verwandte bis zum 2. Grad (Ehegatten, Eltern, Großeltern, Kinder) können nur Verdienstausfall bzw. Fahrtkosten aus der Verhinderungspflege bekommen.
Die monatlichen Pflegeleistungen an Privatpersonen wurden erhöht: 225 €, 430 € und 685 €.
Neu ist, daß Demenz-Kranke, bei denen die tägliche Pflegezeit zur Anerkennung in Stufe 1 (mehr als 45 Minuten) noch nicht ausreicht, jetzt zusätzliche Betreuungsleistungen bekommen können (€1200/2400 jährlich - Stufe 0).
Für die Beantragung ist die jeweilige Pflegekasse zuständig.
Es empfiehlt sich, eine Vollmacht anzufertigen.
Es ist nicht unbedingt eine vom Gericht ausgesprochene gesetzliche Betreuung erforderlich. Vielfach reicht eine vom Kranken selbst unterschriebene Vollmacht, evtl. notariell beglaubigt. Diese sollte allerdings rechtzeitig angefertigt werden, so das der Betroffene noch überblicken kann, um was es geht.
Auch eine Patientenverfügung ist ganz sinnvoll.
Beide Vordrucke sind als Link zu dieser Webseite, aber auch anderweitig im Internet zu bekommen.
In größeren Schreibwarengeschäften sind entsprechende Vordrucke ebenfalls zu bekommen. Beim Ausfüllen sind die Betreuungsstellen der Städte und Kreise behilflich, auch dort gibt es die entsprechenden Formulare.